DIE ANWALTSKANZLEI TOĞAN
UNTERNEHMENSRECHT
Als Anwaltskanzlei Toğan im Bezirk Bandırma in der Provinz Balıkesir mit ihren Mitarbeitern als Anwalt für Handelsrecht enthält sie Rechtsnormen für Handelsunternehmen, einschließlich der Normen für die Gründung, Fusion, Teilung, Übertragung, Änderung des Typs und Liquidation von Handelsunternehmen. prüft die Beziehungen, erbringt Rechtsdienstleistungen für seine Mandanten im Gesellschaftsrecht.
Das türkische Handelsgesetzbuch trat 1926 in Kraft. Das fragliche Gesetz wurde 1956 aufgehoben und das türkische Handelsgesetz Nr. 6762 trat in Kraft. Schließlich trat 2011 das neue türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 in Kraft. Zu den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts gehören 124-644 des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102. Es gehört zu den Artikeln. Die Bestimmungen für gewöhnliche Unternehmen sind 620-644 des türkischen Obligationenrechts Nr. 6098. unter den Artikeln geregelt.
In Bezug auf das Gesellschaftsrecht wurden reformierte Normen und Regeln, die sich vom Gesetz Nr. 6762 unterscheiden, im neuen türkischen Handelsgesetzbuch geregelt.
Im Handelsgesetzbuch wurde keine Definition von Handelsunternehmen und Unternehmensverträgen vorgenommen. In Artikel 620 des Obligationenrechts, der die Bestimmungen über gewöhnliche Unternehmen enthält, wird jedoch die Definition des gewöhnlichen Partnerschaftsvertrags festgelegt. Demnach; „Gemeinsame Partnerschaftsvereinbarung ist definiert als die Vereinbarung, in der sich zwei oder mehr Personen verpflichten, ihre Anstrengungen und Güter zu kombinieren, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.“
Unternehmenstypen sind im Handelsgesetzbuch beschränkt. Handelsunternehmen sind kollektive, beschränkte, beschränkte Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Von diesen sind kollektive, gewöhnliche Kommandos und gewöhnliche Unternehmen private Unternehmen; Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist, sind Kapitalgesellschaften. Alle diese im Gesetz aufgeführten Handelsunternehmen haben eine juristische Person; Andere Strukturen als diese Arten von Unternehmen gelten als normale Unternehmen, und diese Unternehmen haben keine juristische Person.
Handelsunternehmen können Arten im Rahmen der gesetzlich festgelegten Verfahren zusammenführen, teilen oder ändern. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind in den Artikeln 134-194 des türkischen Handelsgesetzbuchs enthalten.
Dementsprechend werden Fusionen auf zwei Arten durchgeführt, nämlich durch Neugründung und Akquisition. Bei der Fusion als neue Niederlassung besteht die Möglichkeit, eine neue Gesellschaft zu gründen, indem Vermögenswerte zusammen mit ihren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zusammengeführt werden, ohne dass mehr als eine Handelsgesellschaft liquidiert wird. Im Verschmelzungsformular gibt es eine teilnehmende (übertragene) Gesellschaft und eine akzeptierende (übertragende) Gesellschaft. Auf diese Weise endet nur die rechtliche Existenz des teilnehmenden Unternehmens; Das Vermögen der teilnehmenden Gesellschaft wird auf die Gesellschaft übertragen, die es übernimmt, ohne liquidiert zu werden. In Artikel 137 des Handelsgesetzbuchs sind eine Reihe von Beschränkungen für die Fusion vorgesehen. Demnach; Unternehmen, die eine Fusion anstreben, bereiten einen Fusionsvertrag schriftlich vor und akzeptieren / unterzeichnen diese Vereinbarung durch die Leitungsgremien und unterziehen sie der Genehmigung ihrer Generalversammlung. Darüber hinaus sind die Erstellung des Fusionsberichts und die Eintragung der Fusionsentscheidung in das Handelsregister als Gültigkeitsbedingung gesetzlich geregelt.
Unternehmensabteilungen werden ebenfalls auf zwei Arten durchgeführt, nämlich durch vollständige und teilweise Aufteilung. Im Zuge der vollständigen Teilung werden alle Vermögenswerte des Unternehmens in Abschnitte unterteilt und auf andere Unternehmen übertragen. Die Gesellschafter der geteilten Gesellschaft erwerben die Aktien und Rechte der übernehmenden Gesellschaft. Anschließend endet das Unternehmen mit vollständiger Teilung und sein Handelstitel wird aus dem Handelsregister gestrichen. Im Teilbereich werden ein oder mehrere Teile des Unternehmensvermögens auf andere Unternehmen übertragen. Die Partner der teilenden Gesellschaft erwerben die Aktien und Rechte der übernehmenden Gesellschaft oder die teilende Gesellschaft erwirbt die Aktien und Rechte der übernehmenden Gesellschaft im Austausch für das übertragene Vermögen.
Die Aufteilung der Gesellschaft kann grundsätzlich im Rahmen der in Artikel 160 des türkischen Handelsgesetzbuches genannten Beschränkungen erfolgen. Wenn ein Unternehmen im Divisionsprozess Teile seines Vermögens nach Divisionen auf die bestehenden Unternehmen überträgt, wird von den Leitungsorganen der an der Division beteiligten Unternehmen eine Divisionsvereinbarung getroffen. Wenn das Vermögen an die nach Geschäftsbereichen zu gründenden Unternehmen übertragen wird, erstellt der Verwaltungsrat diesmal einen Geschäftsbereichsplan. Es ist auch erforderlich, dass die Leitungsorgane des an der Division beteiligten Unternehmens einen separaten Divisionsbericht über die Division separat erstellen.
Rechtsformen / Arten von Handelsunternehmen können innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen geändert werden. Das Unternehmen, das auf einen neuen Typ umgestellt wurde, wird eine Fortsetzung des alten Typs sein. Bei der Änderung des Typs erstellt das Leitungsorgan des Unternehmens einen Änderungsplan. Der betreffende Plan ist schriftlich und wird auch der Generalversammlung des Unternehmens zur Genehmigung vorgelegt. Typ ändern
Anwaltskanzlei in Toğan in Bezug auf das Gesellschaftsrecht;
• Abhaltung von Hauptversammlungen des Unternehmens
• Kapitalerhöhungen / -reduzierungen
• Vorbereitung und Verhandlung von Geschäftspartnerschafts- und Konsortialverträgen;
• Fusionen / Übernahmen,
• Rechtshilfe für das Konkordat, die Verschiebung des Konkurses, die Umstrukturierung und die Liquidation von Unternehmen
• Vorbereitung und Verhandlung von Aktienübertragungsverträgen, Aktionärsverträgen, Stimmrechtsverträgen.
• Verhinderung von unlauterem Wettbewerb, Beratung im Rahmen der Verbrauchergesetzgebung
• Transaktionen im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen, Aktien und Anleihen