DIE ANWALTSKANZLEI TOĞAN

TITELREGISTRIERUNGSKORREKTUR

Während der Realisierung der Urkundentransaktionen können die Informationen der relevanten Personen (Name, Identitätsinformationen oder andere Informationen wie der in den Urkundentransaktionen verwendete Erwerbsgrund, Journalnummer) unterschiedlich in die Urkundendatensätze geändert werden. Unterschiede können auf Informationsmängel zurückzuführen sein oder übermäßig oder anders verlaufen als das, was gerade passiert.

Diese Fehler können manchmal deutlich erkennbar sein und manchmal als einfacher Buchstaben- oder Zahlenfehler erscheinen. Infolgedessen können einige Probleme in Bezug auf Grundbesitzer und andere betroffene Personen auftreten, die Transaktionen im Grundbuch vornehmen, und die auszuführende Transaktion kann nicht von den betreffenden Mitarbeitern durchgeführt werden. Denn bei jeder Transaktion, die im Grundbuch ausgeführt werden soll, müssen die Informationen mit dem System übereinstimmen.

Bei Vorliegen dieser Unterschiede, die in den Grundbucheinträgen als Fehler bezeichnet werden, muss die betroffene Person zunächst eine „Klage auf Berichtigung des Grundbuchs“ einreichen. Bei einfachen Fehlern in diesem Fall wird der Fall in kürzerer Zeit beigelegt, während bei anderen Arten von Fehlern der Prozess relativ länger dauert und Fehler mit den das Ergebnis beeinflussenden Beweisen (frühere Eigentumsurkunden der Betroffenen, Zeugen usw.) korrigiert werden.

Diese Klagen sollten bei Gerichten eingereicht werden, bei denen sich die Immobilie befindet. Das zuständige Gericht sind die Zivilgerichte des Friedens, da der Fall aus gerichtlichen Verfahren ohne Streit gezählt wird. Der Fall kann von den Erben geöffnet werden, falls das Eigentum oder Eigentum stirbt. Es ist jedoch möglich, diesen Fall mit der Genehmigung eines anderen laufenden Falls zu eröffnen. Der Angeklagte in diesem Fall ist das Grundbuchamt, in dem sich die Immobilie befindet.