DIE ANWALTSKANZLEI TOĞAN

GESCHÄFTSRECHT

Die Anwaltskanzlei Toğan ist im Bezirk Bandırma in der Provinz Balıkesir tätig und verfügt über einen Anwalt für Arbeitsrecht sowie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Es bietet juristische Dienstleistungen an, um die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu regeln, Dienstleistungsverträge vorzubereiten, Verfahren für Einstellung und Entlassung festzulegen, rechtliche Unterstützung für die Leistungsbewertung und das Personalmanagement bereitzustellen und Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beizulegen.

Arbeitsrecht; Es existiert, um Streitigkeiten zu organisieren, die sich mit den Themen Arbeit, Arbeitnehmer, Arbeitgeber befassen und diesbezüglich auftreten können. Das Arbeitsrecht hingegen ist eine Reihe von obligatorischen Regeln, die von Personen befolgt werden müssen, die eine Geschäftsbeziehung unterhalten. Es ist zweigeteilt als individuelles Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht (Unionsrechte).

Unsere Anwälte arbeiten für die individuellen und institutionellen Bedürfnisse ihrer Mandanten in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten, gegenseitige Beziehungen sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Verträgen, die Beendigung von Verträgen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Sie haben ihre Kunden rechtlich unterstützt, um ihren Kunden das effektivste Ergebnis zu verschiedenen Themen wie der Durchsetzung einschlägiger Verpflichtungen und Gesetze zu bieten.

Dienstleistungen unseres Anwaltsteams für Arbeitsrecht

Vom Arbeitnehmer verdiente Entschädigungsfälle,
Einreichung und Weiterverfolgung von Fällen im Zusammenhang mit Mobing und Entschädigung in böser Absicht
Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund schlechter Leistung, wirtschaftlicher Gründe und ähnlicher berechtigter Gründe
Bereitstellung von Advocacy-Diensten zum Schutz der Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Bereitstellung eines Advocacy-Dienstes zu Fragen, die in Bezug auf die Sicherheit von Arbeitnehmern und Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind
Eröffnung und Verfolgung von Kündigungs-, Abfindungs- und Wiederbeschäftigungsklagen
Überstundenlöhne und bezahlter Jahresurlaub und Berechnung