DIE ANWALTSKANZLEI TOĞAN

MOBBING

Was ist Mobbing?

Mobbing bedeutet wörtlich psychologische Gewalt, Unterdrückung, Einschüchterung oder Not. Der türkische Sprachverband sagt: „An Arbeitsplätzen, Schulen usw. Es ist definiert als Zielgruppe einer bestimmten Person in Gemeinschaften, die systematisch ihre Arbeit blockiert und Unbehagen, Einschüchterung, Ausgrenzung und Entlassung verursacht. Dies kann gegen Untergebene, Vorgesetzte oder gleichrangige Personen erfolgen.

Damit die gegen den Arbeiter gezeigten Verhaltensweisen als Mobbing bezeichnet werden können, müssen sie systematisch sein, Verbindungen zwischen ihnen haben, eine Art Krieg gegen die eigene Psychologie sein und letztendlich Einschüchterung betreiben. Beispiele hierfür sind Verhaltensweisen, die die Würde der Person stören, ausschließen und auf Entfernung abzielen. In diesem Prozess hat es den Zweck, den Arbeitnehmer von seiner Arbeit und seinem Arbeitsumfeld zu abstrahieren, und daher wird der Arbeitnehmer aufgefordert, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Der Arbeitgeber ist bekanntlich verpflichtet, sich um den Arbeitnehmer zu kümmern, seine Persönlichkeit zu schützen und zu respektieren und eine Anordnung gemäß den Grundsätzen der Ehrlichkeit am Arbeitsplatz zu treffen. Mobbing stellt daher einen Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitgebers dar, den Arbeitnehmer zu beaufsichtigen. In diesem Zusammenhang kann der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag aufgrund einer Vertragsverletzung kündigen und gegebenenfalls Anspruch auf moralische Entschädigung sowie auf Abfindung und Kündigungsentschädigung haben.

Auch wenn der Arbeitgeber kein Mobbing durchführt, verschwindet die Verantwortung des Arbeitgebers nicht. Denn das Fahrlässigkeitsverhalten des Arbeitgebers führt zu einer Vertragsverletzung. Es ist wichtig anzumerken, dass es sehr schwierig ist, dies zu beweisen, selbst wenn bei Streitigkeiten aufgrund von Mobbing ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Der Oberste Gerichtshof wendet an, dass bei starken Fällen, in denen Mobbing vorliegt, das Recht auf Entschädigung entsteht.

Darüber hinaus kann Mobbing zu Straftaten wie Beleidigung, Frieden und Ruhe, Drohungen, sexueller Belästigung, Diskriminierung, Verletzung der Arbeits- und Beschäftigungsfreiheit gehören, auch wenn es nicht direkt unter das türkische Strafgesetzbuch fällt. In diesem Zusammenhang können neben den Schadensersatzansprüchen auch Strafanzeigen eingereicht werden.